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   BGH, 12.06.1980 - III ZB 1/80   

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https://dejure.org/1980,3416
BGH, 12.06.1980 - III ZB 1/80 (https://dejure.org/1980,3416)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1980 - III ZB 1/80 (https://dejure.org/1980,3416)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1980 - III ZB 1/80 (https://dejure.org/1980,3416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Eigenhändige Unterschrift eines vor dem Berufungsgericht postulationsfähigen Rechtsanwalts als Wirksamkeitsvoraussetzung der Berufung - Organisationsverschulden eines Rechtsanwalts bei ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 234; ZPO § 236; ZPO § 85 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 851
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.07.1975 - III ZB 11/75

    Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels durch Absendung der

    Auszug aus BGH, 12.06.1980 - III ZB 1/80
    Damit hatte Dr. Bi. alles getan, was von ihm unter den gegebenen Umständen - auch bei Anlegung eines erhöhten Sorgfaltsmaßstabes (vgl. BGH VersR 1976, 88) - zu erwarten war.
  • BGH, 14.06.1978 - VIII ZB 6/78

    Wiedereinsetzung - Gesuch - Darlegungspflicht - Glaubhaftmachung - Umstände der

    Auszug aus BGH, 12.06.1980 - III ZB 1/80
    Zwar erfordert der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und dem Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zu einer Versäumung der Frist gekommen ist (§ 236 Abs. 2 ZPO; BGH VersR 1978, 942).
  • BGH, 01.10.1975 - IV ZB 31/75

    Zurechnung des Verhaltens des von dem Prozessbevollmächtigten mit der

    Auszug aus BGH, 12.06.1980 - III ZB 1/80
    Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, daß hier der Kläger sich auch ein Verschulden des mit der Anfertigung der Berufungsbegründung beauftragten Rechtsanwalts Dr. Bi. zurechnen lassen muß, mag dieser auch beim Berufungsgericht nicht zugelassen gewesen sein (vgl. BGH VersR 1975, 1150).
  • BGH, 25.05.1979 - I ZB 3/79

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 12.06.1980 - III ZB 1/80
    Das Berufungsgericht nimmt mit Recht an, daß die Berufungsbegründungsschrift durch einen beim Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt eigenhändig unterzeichnet sein muß (BGH VersR 1979, 823).
  • BGH, 23.01.1978 - I ZR 117/76

    Versagung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus BGH, 12.06.1980 - III ZB 1/80
    Diese Regelung schließt jedoch eine nachträgliche Erläuterung oder Ergänzung unvollständiger Angaben nicht aus; das Gericht hat unter Umständen sogar die Pflicht, nach § 139 ZPO darauf hinzuwirken (BGH VersR 1978, 719 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.05.1982 - V ZR 233/81

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer

    Ein Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Fristablauf ist damit unzulässig (vgl. BGH, Besohl. v. 12. Juni 1980, III ZB 1/80, VersR 1980, 851).
  • BGH, 01.10.1981 - III ZB 18/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    An dieser Beurteilung vermag auch das ergänzende Beschwerdevorbringen (vgl. dazu BGH VersR 1980, 851), nichts zu ändern.
  • BGH, 24.06.1985 - II ZR 69/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund eines Versehens des Büropersonals

    Ein Anwalt darf darauf vertrauen, daß sein sonst zuverlässiges Personal seine Weisungen befolgt (vgl. BGH, Beschlüsse v. 11.7.1979 - VIII ZB 13/79, VersR 1979, 1028 u. v. 12.6.1980 - III ZB 1/80, VersR 1980, 851).
  • BGH, 05.07.1990 - IX ZB 23/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlendes Anwaltsverschuldenbei

    Jedenfalls stellt es danach eine bloße - zulässige (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Juli 1979 - VIII ZB 13/79, VersR 1979, 1028; Beschl. v. 12. Juni 1980 - III ZB 1/80, VersR 1980, 851; Beschl. v. 24. Juni 1985 - II ZR 69/85, VersR 1985, 1140, 1141) - nachträgliche klarstellende Erläuterung dar, wenn mit der Beschwerdeschrift eidesstattliche Versicherungen des Klägers und des Rechtsanwalts Dr. Z. vorgelegt wurden, daß die Weisung sich nicht nur auf Eintragungen, sondern auch auf Löschungen von Fristen bezog.
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZB 18/82

    Verfahren - Büropersonal - Prozessbevollmächtigter - Weisung - Unterschrift -

    Anerkanntermaßen darf ein Rechtsanwalt darauf vertrauen, daß sein sonst zuverlässiges Personal seine Weisungen befolgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1979 - VIII ZB 13/79 - VersR 1979, 1028 und vom 12. Juni 1980 - III ZB 1/80 - VersR 1980, 851).
  • BGH, 10.06.1998 - XII ZB 7/98

    Ausschluß eines Verschuldens des Prozeßbevollmächtigten an der Fristversäumnis

    Daß Rechtsanwalt P. nicht beim Oberlandesgericht zugelassen und damit nicht postulationsfähig war, würde der Annahme, er sei als Prozeßbevollmächtigter der Klägerin im Sinne des § 85 Abs. 2 ZPO anzusehen, nicht entgegenstehen (BGH, Beschluß vom 23. Januar 1990 - VI ZB 40/89 - BGHR ZPO § 85 Abs. 2 Postulationsfähigkeit 1; Beschluß vom 12. Juni 1980 - III ZB 1/80 - VersR 1980, 851; Stein/Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl. § 85 Rdn. 11; Zöller/Vollkommer, ZPO 20. Aufl. § 85 Rdn. 16).
  • BGH, 12.07.1983 - VI ZB 6/83

    Verfahren - Rechtsmittelfrist - Anwalt - Büroangestellte - Akten - Büroversehen -

    Nach dem Vortrag des Klägers, den er in der Berufungsinstanz in zulässiger Weise ergänzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 1980 - III ZB 1/80 - VersR 1980, 851 und vom 9. Oktober 1980 - III ZB 18/80 - VersR 1981, 61), ist von folgendem glaubhaft gemachten Sachverhalt auszugehen:.
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZB 1/83

    Anforderungen an die Pflicht eines Rechtsanwalts zur Organisation seines Büros -

    Nach dem Vortrag des Beklagten, den er im Beschwerdeverfahren in zulässiger Weise ergänzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 1980 - III ZB 1/80 - VersR 1980, 851 und vom 9. Oktober 1980 - III ZB 18/80 - VersR 1981, 61), ist von folgendem glaubhaft gemachten Sachverhalt auszugehen:.
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZB 2/83

    Berufungsbegründungsschrift - Rechtsanwalt - Unterzeichnung - Juristischer

    Nach dem Vortrag des Klägers, den er im Beschwerdeverfahren in zulässiger Weise ergänzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 1980 - III ZB 1/80 - VersR 1980, 851 und vom 9. Oktober 1980 - III ZB 18/80 - VersR 1981, 61), ist von folgendem glaubhaft gemachten Sachverhalt auszugehen:.
  • BGH, 09.10.1980 - III ZB 18/80

    Unwirksame Berufungseinlegung wegen fehlender OLG-Zulassung - Nachträgliche

    Diese Regelung schließt Jedoch eine nachträgliche Erläuterung oder Ergänzung unvollständiger Angaben nicht aus (BGH VersR 1980, 851).
  • BGH, 09.04.1987 - III ZB 7/87

    Organisationsverschulden eines Rechtsanwalts bei der gerichtlichen

  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZB 27/85

    Drohender Fristablauf - Rechtsanwalt - Fristwahrender Schriftsatz - Zuverlässige

  • BGH, 05.07.1983 - VI ZB 5/83

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • BGH, 09.10.1980 - VII ZB 18/80

    Berufung - Anwalt - Sorgfaltspflicht - Frist

  • BGH, 04.02.1987 - IVb ZB 163/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist -

  • BVerwG, 13.09.1985 - 1 B 16.85

    Zurechnung des Verschuldens einer Büroangestellten - Wiedereinsetzung in den

  • BGH, 15.11.1983 - VI ZB 14/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Berufungsbegründungsfrist

  • BGH, 05.10.1983 - IVb ZB 44/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BGH, 02.05.1984 - IVb ZB 127/83

    Vertretung einer Mandantin vor dem Oberlandesgericht durch einen nur am

  • BGH, 19.01.1988 - VI ZB 17/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZB 28/85

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung wegen der

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